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Generalversammlung beschließt neuen Vereinsnamen

Vereinsversammling_2021
Vereinsversammling 2021

Am 8. Oktober 2021 fand über Beschluss des Vorstandes eine außerordentliche Generalversammlung des Vereins pro homine im Steyrer Gasthof Santa statt. Diese war notwendig geworden, weil dringende Entscheidungen für die zukünftige Ausrichtung anstünden, wie pro homine Obmann Ewald Kreuzer erklärte. Im Zuge der Neuauflage unserer Vereins-Folder und der Herausgabe des vereinseigenen Buches „Neu aufblühen! Rat und Hilfe bei Depressionen“ sei jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, die bisherigen Vereinsstatuten inhaltlich zu überarbeiten und auf das nötige Mindestmaß zu vereinfachen.

Rückblick und Ausblick unserer Vereinstätigkeit

Ewald Kreuzer hielt einen kurzen Rückblick auf die bisherige Vereinsgeschichte. Als im Jahr 2003 der Verein „pro homine“ gegründet wurde und die rechtliche Nachfolge des bereits bestehenden Vereins „Concordia“ antrat, wurde in den damaligen Statuten der Tätigkeitsbereich des Vereins bewusst sehr weit gefasst. Dies kam mit der Zusatzbezeichnung „Beratung und Begleitung auf allen Lebenswegen“, die auch zum Slogan wurde, zum Ausdruck. In den folgenden Jahren kristallisierte sich immer mehr heraus, dass der Schwerpunkt der Vereinstätigkeit im Bereich der psychischen Gesundheit liegt. Dies soll künftig auch für jeden, der pro homine noch nicht kennt, schon aus dem Vereinsnamen ersichtlich sein.

„PRO HOMINE – Verein für psychische Gesundheit“

Der neue Vereinsname soll schon auf den ersten Blick signalisieren, worum es uns geht und wofür wir uns engagieren. Der lateinische Name „pro homine“ (für den Menschen) bleibt als unser langjährig bekanntes Markenzeichen auch weiterhin bestehen. Statt des bisherigen Zusatzes „Beratung und Begleitung auf allen Lebenswegen“ wird dieser nunmehr lauten: „Verein für psychische Gesundheit“. Damit wird bereits im Namen klar ausgedrückt, was auch der Vereinszweck in den neuen Statuten so festlegt: die Förderung der psychischen Gesundheit mit dem Ziel einer Verbesserung der individuellen Lebensqualität.

Weitere Änderungen betreffen die verschiedenen Arten der Mitgliedschaft sowie eine deutliche Vereinfachung der vereinsinternen Organisationsstruktur. Statt aufwändiger Funktionsbeschreibungen in den Vereinsstatuten festzuschreiben, informiert ein aktuelles Organigramm auf der Homepage über die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder und der vom Vorstand beauftragten Organe.

Versammlungen künftig auch online möglich

Die Erfahrungen während der Corona-Pandemie machte auch eine wichtige neue Regelung notwendig: Bei Vorliegen besonderer Umstände können Generalversammlungen und Vorstandstreffen künftig auch online in Form einer Videokonferenz abgehalten werden. Ebenfalls beschlossen wurde, dass künftig eine Generalversammlung regulär alle drei Jahre (statt bisher zwei) abgehalten wird und dem entsprechend auch die Funktionsdauer des Vorstandes von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Es stellte sich nämlich heraus, dass zwei Jahre ein zu kurzer Zeitraum sind, um manche Projekte während einer Funktionsdauer umzusetzen. Darüber hinaus spart diese Änderung auch erhebliche Kosten für die Vorbereitung und Organisation der Generalversammlung. Dankenswerterweise haben sich alle derzeitigen Vorstandsmitglieder und die Rechnungsprüferinnen bereit erklärt, ihre Funktionen ein Jahr länger als vorgesehen auszuüben.

Alle Änderungen der bisherigen Vereinsstatuten wurden nach allgemeiner Diskussion einstimmig von der außerordentlichen Generalversammlung beschlossen. Ein Redaktionsteam wird nun die neuen Vereinsstatuten im genauen Wortlaut schriftlich ausarbeiten und dem Vorstand zur offiziellen Einreichung bei der Vereinsbehörde bereitstellen.

„20 Jahre Verein pro homine“

Im Jahr 2023 wird die nächste ordentliche Generalversammlung mit Neuwahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer stattfinden. Außerdem werden wir in diesem Jahr auch ein besonderes Jubiläum feiern: „20 Jahre Verein pro homine“.

Bericht: Ewald Kreuzer, Fotos: Claudia Anzinger

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